„Schwedische“ Pflegekraft missbraucht ältere Frauen.
Weil er 2018 die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten hat, kann ein somalischstämmiger Mann trotz seiner schweren Straftaten nicht mehr abgeschoben werden. Der 28-Jährige vergewaltigte mehrere ältere, pflegebedürftige Frauen, für die er als Pfleger zuständig war.
Ein Fall, der die schwedische Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttert hat: In dieser Woche wurde in Uppsala ein erschütterndes Urteil gefällt, das die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit aufzeigt. Ein 28-jähriger Pflegehelfer aus Somalia wurde wegen einer Reihe von schweren Sexualverbrechen an hilflosen Senioren zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Baasim Yusuf, der bei Förenade Care angestellt war, nutzte seine Stellung als Pflegekraft zwischen Dezember 2023 und August 2024 systematisch aus, um sich an wehrlosen Frauen im Alter zwischen 77 und 88 Jahren zu vergehen. Besonders perfide: Zwei seiner Opfer litten an Demenz und Alzheimer.
Das Bezirksgericht Uppsala sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in mehreren Fällen schwere Sexualstraftaten begangen und einige davon sogar gefilmt hat.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Handeln als „besonders verwerflich“, da er das Vertrauensverhältnis zu seinen pflegebedürftigen Kunden bewusst ausgenutzt habe.
Die Details des Prozesses zeichnen das Bild eines kaltblütigen Täters: In einem Fall vergewaltigte er eine 77-jährige demenzkranke Frau und dokumentierte die Tat auf Video.
Eine 88-jährige Alzheimer-Patientin berichtete, wie er trotz ihrer Bitten nicht von ihr abließ und sie anschließend um Geld erpresste.
Bei der polizeilichen Vernehmung zeigte der Angeklagte eine beunruhigende Gleichgültigkeit - er lachte sogar, als ihm die Vorwürfe vorgetragen wurden. Seine Verteidigungsstrategie, dass die Opfer eingewilligt hätten und dass er auf eine finanzielle Entschädigung gehofft habe, wurde vom Gericht als absurd zurückgewiesen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein größeres gesellschaftliches Problem: Eine aktuelle Studie der Universität Lund zeigt, dass zwischen 2000 und 2020 über 63 % aller in Vergewaltigungsfällen Verurteilten einen Migrationshintergrund der ersten oder zweiten Generation hatten. Die leitende Forscherin Ardavan Khoshnood spricht von einer „starken Überrepräsentation“.
Ein kurzer Auszug aus dem Urteil:
Baasim Yusuf trennte das Bluetooth-Telefon von dem Auto, das er in der Nacht um 03.08 Uhr fuhr, und um 03.09 Uhr entriegelte er die Tür von „NN10“. Kurz darauf, um 03.22 Uhr, wurde ein Film erstellt, in dem ein herangezoomtes weibliches Geschlecht und ein dunkelhäutiges männliches Geschlecht zu sehen sind. Der Film wurde wie folgt beschrieben:
„Das männliche Geschlecht trifft/spritzt auf das weibliche Geschlecht, woraufhin in der nächsten Phase eine Penetration zu sehen ist, wobei die Kamera leicht nach oben geneigt ist und es so aussieht, als würde das männliche Geschlecht in das weibliche Geschlecht geschoben werden. Während der kurzen Laufzeit des Films entsteht der Eindruck, dass die Frau bei der stattfindenden Penetration nicht besonders getrieben wirkt, da es der Mann ist, der die Hand der Frau ergreift und sie in Richtung des männlichen Geschlechtsorgans zieht, und wenn der Mann loslässt, fällt die Hand der Frau einfach gerade nach unten auf die Innenseite ihres Oberschenkels. Als das männliche Geschlecht in das weibliche Geschlecht gestoßen wird, schreit sie „Aua!“. Obwohl die Frau „Aua“ schreit, sieht es so aus, als ob die Penetration mit dem Eindringen des männlichen Geschlechts in das weibliche Geschlecht weitergeht. Das Video wurde auf Baasim Yusufs Snapchat hochgeladen (my eyes only), zur gleichen Zeit, als ein Standort vor der Wohnadresse des Beschwerdeführers „NN10“ aufgenommen wurde.”
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