Mit Vollgas in den Trans-Wahnsinn. Das seit nunmehr seit zwei Monaten geltende Selbstbestimmungsgesetz produziert absurde Folgeprobleme für den Alltag der Menschen. Wie bizarr sich der Geschlechtswechsel per Sprechakt auswirkt, zeigt exemplarisch der Betrieb von Sport- und Saunaanlagen.
Seit 1. November 2024 kann jeder Deutsche sein Geschlecht selbst festlegen per Antrag beim Standesamt. Es erfolgt keiner Prüfung, man braucht kein Gutachten, allein der Wille zählt. Nach einer Wartefrist von drei Monaten wird die Geschlechtsangabe im Personalausweis wunschgemäß angepasst. Für welche grotesken Verirrungen der Fetisch »Selbstbestimmung« der woken Kulturabreißer bei den Menschen sorgt, zeigt dieser Fall eines Hamburgers.
Nach einem Bericht von BILD wagt der 28-jährige Caspar den Selbstversuch. Im November meldete der Hamburger dem Standesamt seinen Wunsch, fortan als Frau zu leben. » Kein ärztliches Vorgespräch, keine Beratung“, frohlockt Caspar. „Sechs Spalten habe ich ausgefüllt, meine Geburtsurkunde vorgezeigt. Das war’s.« Nach drei Monaten Wartefrist zahlt Caspar 35,50 für die Erklärung, dazu jeweils 18 Euro für die Bescheinigung und Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde. Aber nur für ein Jahr. Dann will die neu geborene Clara wieder zurück in ihr altes Geschlecht. Bis dahin ist noch viel Zeit, allerlei Unruhe zu stiften im Land des Transwahns.
Zum Beispiel in der Frauensauna. Als Clara müsste Caspar unter den Vorzeichen der Woke-Toleranz dort Zutritt erhalten und sich zusammen mit den Bio-Frauen in der Hitze räkeln. Der Bund deutscher Saunabetreiber sieht nun zu Recht unlösbare Konflikte heraufziehen und will mit einem Leitfaden vorsorgen. Der fasst die neue vollkommen bizarre Realität im typischen Beamtendeutsch zusammen.
Zum Eintritt in die Frauensauna berechtigt laut Sauna-Bund demnach nicht automatisch der weibliche Geschlechtsantrag im Personalausweis, sondern das Vorhandensein des korrekten primären Geschlechtsteils. Sollten also trotz erfolgter Sicht- und Ausweiskontrolle der Person, noch Zweifel bestehen, daß es sich bei der Einlassbegehrenden tatsächlich um eine Frau handelt, solle diese ihr primäres Geschlechtsteil freiwillig herzeigen, umgangssprachlich also die Hose oder pardon, den Rock herunterlassen.
Ansonsten gilt laut Sauna-Leitfaden:
- Sollte erst in der Saunaanlage auffallen bzw. ein Hinweis von anderen Gästen erfolgen, dass ein unberechtigter Zutritt geschehen ist, erfolgt unter Bezugnahme auf das Hausrecht ein Verweis des Gastes aus dem Bereich sowie ein Erstatten des Eintrittsentgeltes. Der Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird er aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert.
- Sollte sich der Gast weigern, die Saunaanlage zu verlassen, sind Bad- bzw. Saunaleitung und die rechtlich vertretungsberechtigten Entscheidungsträger zu informieren. DiePolizei ist zwecks Durchsetzens des Hausrechts anzufordern.
- Die Entscheidung über das Erteilen eines über den Tag hinausgehenden Hausverbotes erfolgt durch eine rechtlich vertretungsberechtigte Person.
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