Ein vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf ermöglicht es Eltern, Kinder ab fünf Jahren als geschlechtsverändert zu registrieren.
Nach einem neuen Gesetzentwurf, den der Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet hat, können deutsche Bürgerinnen und Bürger ihr Geschlecht in juristischen Dokumenten ändern lassen, ohne sich einer Operation oder Hormontherapie zu unterziehen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein mündlicher Antrag ausreicht, so dass die bisher vorgeschriebene Begutachtung durch einen Sachverständigen entfällt. Das Gesetz tritt im November in Kraft.
Für das Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung stimmten 374 Abgeordnete, vor allem aus der regierenden Ampelkoalition. 251 Abgeordnete waren dagegen, 11 enthielten sich.
Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1981 und besagt, dass Personen, die ihr Geschlecht ändern wollen, sich zunächst zwei psychologischen Gutachten unterziehen müssen. Die endgültige Entscheidung nach diesem Gesetz liegt bei einem Landgericht.
Die Regierungskoalition um Bundeskanzler Olaf Scholz argumentierte, dass die bestehenden Verfahren für Transgender-Personen entwürdigend seien, da sie intime Details mit den Behörden teilen müssten.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Eltern einen Antrag auf Änderung des Geschlechts eines Kindes im Alter von fünf Jahren stellen können, wenn das Kind zustimmt. Minderjährige über 14 Jahre können ihren Vornamen und ihr Geschlecht allein ändern, sofern sie die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben.
Einzelpersonen dürfen eine Änderung einmal pro Jahr vornehmen.
Deutsche haben außerdem das Recht, die Worte "Mutter" und "Vater" im Familienregister durch den neutralen Begriff "Eltern" zu ersetzen.
Nicht-binäre Personen können sich als 'divers' eintragen lassen, anstatt sich zwischen 'männlich' und 'weiblich' entscheiden zu müssen.
Nach dem kürzlich verabschiedeten Gesetz kann jeder, der versucht, die frühere Geschlechtsidentität einer Person zu enthüllen, mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 € (10.630 $) belegt werden.
Das Gesetz überlässt es Saunen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und anderen Sporteinrichtungen, zu entscheiden, ob sie biologische Männer in die Umkleidekabinen und Toiletten von Frauen lassen. Im Leistungssport können die einzelnen Verbände entscheiden, ob biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, gegen Frauen antreten dürfen.
Der Gesetzentwurf wurde am Freitag im Bundestag heftig debattiert. Der Beauftragte der Bundesregierung für LGBTQ+-Fragen, Sven Lehmann, bezeichnete ihn als historisch und als Beendigung von "Menschenrechtsverletzungen".
Die Oppositionsparteien waren jedoch weitgehend nicht überzeugt. Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf bezeichnete das Gesetz als "unverantwortlich" und "sozial brisant". Wulf argumentierte auch, dass Kriminelle die neuen Regelungen nutzen könnten, um ihre Identität zu verschleiern.
Sahra Wagenknecht, eine frühere Vorsitzende der Linkspartei, die jetzt ihre eigene Partei führt, warnte, dass mit der Erlaubnis für Männer, sich als Frau zu bezeichnen, "Frauenschutzrechte und Frauenschutzhäuser der Vergangenheit angehören".
Ein Vertreter der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) sagte, der Gesetzentwurf stelle eine Bedrohung für junge Menschen dar und prangerte ihn als "Trans-Hype" an.
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